Der Bundestag hat die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer bis 2035 verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ stimmte der Bundestag am 04.12.2025 in 2./3. Lesung zu. Es ist keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich, da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt.
Die Änderung erfolgt in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12. 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Allerdings wird die zehnjährige Steuerbefreiung begrenzt bis längstens 31.12.2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.