Die Überlassung einer Golfanlage an einen Golfclub ist keine umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Leistung über die Vermietung hinausgeht und sich daher das leistende Unternehmen als umsatzsteuerpflichtiger Betreiber der Golfanlage erweist.
mehrDie Einkünfte eines in Deutschland lebenden Musikers, der beim staatlichen Orchester Luxemburgs fest angestellt ist, sind in Deutschland unter Anrechnung der bereits in Luxemburg gezahlten Einkommensteuer steuerbar.
mehrDie freigebige Zuwendung eines Geldbetrags zu Lebzeiten ist nicht um den Wert von in der Vergangenheit erbrachten Pflegeleistungen der Beschenkten gegenüber der Schenkerin zu mindern. Der Schenkungsteuerpflicht steht nicht entgegen, wenn die Schenkung zur Belohnung gemacht wird.
mehrMitgliedsbeiträge eines Sportvereins sind steuerbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung des Vereins, den Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, und den Mitgliedsbeiträgen besteht. Mitgliedsbeiträge können ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr i. S .d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG darstellen.
mehrEin Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert.
mehrNur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird, also in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, und der Kunde, der dies erkannt hat, sich ausdrücklich oder stillschweigend damit einverstanden erklärt, kann dessen Vermittlereigenschaft umsatzsteuerrechtlich anerkannt werden.
mehrDie Überlassung von Kühlräumen und Kühlzellen zur Aufbewahrung von Leichen, die Überlassung von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen sind nicht umsatzsteuerfrei, sondern Teil einer einheitlichen (komplexen) umsatzsteuerpflichtigen Bestattungsleistung.
mehrWenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverlängerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar.
mehrEin Bescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Widerspricht die Begründung jedoch dem verfügenden Teil des Bescheids, leidet der Bescheid an einem schwerwiegenden Fehler im Sinne des § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung und kann aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht aufrechterhalten werden.
mehrBei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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