Das Finanzgericht Hamburg stellte klar, dass auch private Sachverständigengutachten als Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes dienen können.
mehrAb dem 15.07.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge zwei Online-Formulare geben. Eines für die Freistellung und eines für die Erstattung.
mehrIm Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Steuergerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen.
mehrUnternehmer müssen bis zum 31.07.2025 ihre Registrierkassen beim zuständigen Finanzamt melden.
mehrDie Richter des Bundesfinanzhofs haben zu der umstrittenen Frage der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch Stellung genommen.
mehrVerlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, weil der Steuerpflichtige zahlungsunfähig und überschuldet ist und deshalb nicht zahlen kann, kommt regelmäßig nur ein hälftiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht. Die hälftige Reduktion entspricht der gefestigten Rechtsprechung. Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen ist nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
mehrWer durch Unwetter- oder Sturmschäden finanzielle Verluste erleidet, kann diese unter Umständen steuerlich geltend machen. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
mehrLässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines Antrags auf Aufhebung der Vollziehung ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag.
mehrIst die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß? Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht und sind die Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten abziehbar? Zu diesen Fragen hat der Bundesfinanzhof inzwischen entschieden.
mehrLkw-Fahrer dürfen am Steuer keinesfalls schlafen! Wenn Sie aber auf langen Transportwegen im Lkw schlafen, d. h. übernachten müssen, hat ihnen der Gesetzgeber einen Pauschalbetrag von 8 Euro pro Übernachtung als Werbungskosten genehmigt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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